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VG Cottbus, 13.12.2012 - 3 K 906/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 144 BauGB, § 145 BauGB
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 12.12.2012 - 3 K 906/11
- VG Cottbus, 13.12.2012 - 3 K 906/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 10 B 1.15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; …
Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2012 - 3 K 906/11
Die Anordnung der Rückwirkung nach § 215 a Abs. 2 BauGB ist kein Bestandteil des Satzungsbeschlusses (vgl. zu allem Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. August 2000 - 4 CN 2/99 -, BRS 63 Nr. 47). - BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück; …
Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2012 - 3 K 906/11
Zu Beginn des Sanierungsverfahrens sind noch keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Ziele und Zwecke der Sanierung zu stellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 13/10 -, zitiert nach Juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 10 B 1.15
Kaufvertrag über Grundstück im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet; …
Mit Urteil vom 13. Dezember 2012 (- VG 3 K 906/11 -, veröffentlicht in juris) hat das Verwaltungsgericht Cottbus die Beklagte verpflichtet, dem Kläger unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide die begehrte sanierungsrechtliche Genehmigung zu dem Grundstückskaufvertrag vom 23. August 2011 zu erteilen; den weiteren Antrag des Klägers festzustellen, dass der Kaufvertrag einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nicht bedürfe, hat es abgewiesen.